
Wer in die Google-Suchleiste den Begriff "Bewertungen kaufen" eingibt, wird schnell fündig: Eine Vielzahl von Agenturen bieten Bewertungen von der Stange an: 25 gute Stimmen für TrustPilot gesucht? Kein Problem. Wird geliefert. Wer will, kann die Bewertungstexte gleich selbst schreiben und mit einreichen. Käuflich erwerblich sind auch Bewertungen für ProvenExpert, mobile.de, Google und andere Plattformen, die mit ihren Sternchen eigentlich für ein neutrales, authentisches Kundenfeedback sorgen sollen. Dem ist in der Regel aber nicht so: Für Interessierte ist es inzwischen nicht erkennbar, ob eine Bewertung nun aus realen Erfahrungen eines echten Kunden entstanden ist. Oder ob sie gekauft wurde. Der Gesetzgeber verbietet zwar nicht den Erwerb solcher gefakten Bewertungen, wohl aber den Einsatz derselben. "Der entgeltliche Verkauf von Rezensionen sei zwar nicht verboten, müsse aber für Kunden erkennbar sein, so entschied das OLG Frankfurt a.M. mit Urteil vom 09.06.2022 (Az: 6U232/21). Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 5a Abs. 6 UWG) sind gekaufte oder manipulierte Bewertungen, die nicht als solche gekennzeichnet sind, irreführend. Sie täuschen Verbraucher über die tatsächliche Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung.
Woran erkennt man gekaufte Bewertungen?
- Deutlichstes Indiz sind Bewertungen, die in großer Zahl am selben Tag veröffentlicht werden
- Sie drehen sich wiederholt um das selbe Thema wie beispielsweise "Newsletter" oder "Kundenservice"
- Übertriebene Positivität
- Fake-Bewertungen loben ein Produkt oder eine Dienstleistung oft überschwänglich, ohne Details zu nennen (z. B. „Das beste Produkt aller Zeiten!“)